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   VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18.A   

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VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18.A (https://dejure.org/2022,54115)
VG Potsdam, Entscheidung vom 11.10.2022 - 15 K 343/18.A (https://dejure.org/2022,54115)
VG Potsdam, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 15 K 343/18.A (https://dejure.org/2022,54115)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6 Abs 1; AsylG, § 3; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 14a Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; MRK, Art 3
    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für minderjähriges, in Deutschland geborenes Kind äthiopischer Eltern; äthiopische Staatsbürgerschaft aufgrund Abstammung; keine Schutzform wegen vorgebrachter eritreischer Abstammung oder Volkszugehörigkeit; keine drohende ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK (sowie von Art. 4 GRCh, der Art. 3 EMRK ent­ spricht, vgl. Art. 52 Abs. 3 GRCh), kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Be­ tracht, bei denen ein "verfolgungsmächtiger Akteur" (siehe § 3c AsylG), fehlt, wenn die humanitären Gründe mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum, Hygiene und Gesund heitsversorgung "zwingend" sind (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45/18 - Rn. 12 m.v.N., zitiert nach juris).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Rechtsprechung (EuGH, Urteile v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - JZ 2019, 999, Rn. 89 ff., und C- 163/17, Jawo, InfAuslR 201 9, 236, Rn. 90 ff.) unter Bezugnahme auf die Recht sprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Urt. v. 21.01.2011, 30696/09, M.S.S. / Belgien und Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 252 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu be friedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unter kunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtig te oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschen würde unvereinbar wäre" (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45/18 - Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2019 - 1 Bf 132/17.A - Rn. 39, beide zitiert nach ju ris).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Dieser Umstand wirkt sich über Art. 6 Abs. 1 GG (Wahrung der Familieneinheit) als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis aus, das von der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten ist, nicht aber von der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1999 - 9 C 12.99 - und Beschl. v. 10.10.2012 - 10 B 39/12 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    - 15 - Eine solche Gefahr wäre nur dann anzunehmen, wenn die Klägerin bei ihrer Rück­ kehr einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass sie im Fall der Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Dieser Umstand wirkt sich über Art. 6 Abs. 1 GG (Wahrung der Familieneinheit) als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis aus, das von der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten ist, nicht aber von der Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1999 - 9 C 12.99 - und Beschl. v. 10.10.2012 - 10 B 39/12 -, beide zitiert nach juris).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Rechtsprechung (EuGH, Urteile v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - JZ 2019, 999, Rn. 89 ff., und C- 163/17, Jawo, InfAuslR 201 9, 236, Rn. 90 ff.) unter Bezugnahme auf die Recht sprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Urt. v. 21.01.2011, 30696/09, M.S.S. / Belgien und Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 252 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu be friedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unter kunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtig te oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschen würde unvereinbar wäre" (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45/18 - Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2019 - 1 Bf 132/17.A - Rn. 39, beide zitiert nach ju ris).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Rechtsprechung (EuGH, Urteile v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - JZ 2019, 999, Rn. 89 ff., und C- 163/17, Jawo, InfAuslR 201 9, 236, Rn. 90 ff.) unter Bezugnahme auf die Recht sprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Urt. v. 21.01.2011, 30696/09, M.S.S. / Belgien und Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 252 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu be friedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unter kunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtig te oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschen würde unvereinbar wäre" (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45/18 - Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2019 - 1 Bf 132/17.A - Rn. 39, beide zitiert nach ju ris).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefah­ ren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen (vgl. EGMR, Urt. v. 13.12.2016 - 41 738/10, Paposhvili/Belgien - NVwZ 2017, 1187 Rn. 174; EuGH, Urt. v. 16.02.2017 - C-578/1, C.I. u.a. - NVwZ, 6 9 1 , Rn. 68).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Dieser setzt voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, - 10 C 23/12 Rn. 32 juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Seit dem Abschluss des Friedensabkommens zwischen Eritrea und Äthiopien drohen in Äthi­ opien keine an eine tatsächliche oder vermeintliche eritreische oder halberitreische Abstammung anknüpfende Verfolgungsmaßnahmen mehr (vgl. OVG Müns­ ter, Beschl. v. 29.06.2020 - 19 A 1420/19.A -, Rn. 202 ff., m.w.N, zitiert nach j u ­ ris).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Potsdam, 11.10.2022 - 15 K 343/18
    Dieses Mindestmaß kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.08.2018 - 1 B 25.18 - Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17

    Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

  • VG München, 28.06.2022 - M 13 K 18.31319

    Asyl, Äthiopien, Eritrea: Nur hinsichtlich der Befristung des Einreise- und

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